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Forward-Darlehen - Clever umschulden

Ein Forward-Darlehen (zu Deutsch Vorausdarlehen) wird fast ausschließlich für die Umschuldung bzw. Zinssicherung baldiger Baufinanzierungen genutzt. Es handelt sich in erster Linie um eine Vereinbarung mit einer Bank, für einen zukünftigen Zeitpunkt einen Kredit zu erhalten. Hier ist das Ziel klar entsprechende Zinskonditionen zu sichern. Das kann insbesondere dann interessant sein, wenn die aktuellen Bauzinsen günstig sind und im Begriff zu steigen sind. Dann kann man mit einer entsprechenden Finanzierung das Ansteigen der Zinsen für sich quasi absichern.

Forward-Darlehen werden oft für Umschuldungen genutzt. Von Vorteil ist dies, wenn dadurch teure Altkredite abgelöst werden können durch eine neue günstigere Kreditrate. Eine bestehende Schuld wird also mit einer neuen Schuld ersetzt. Gründe dafür können zum Beispiel sein, dass zu der Zeit der Kreditaufnahme schlechte Konditionen vorherrschten und nun Kredite sehr günstig angeboten werden. Da diese Darlehensform auch auf Vorrat vereinbart werden kann, können hier künftige Finanzierungen vereinbart werden. Zwar ist es von Bank zu Bank unterschiedlich wie lange die Vereinbarung im Voraus gemacht werden kann, aber 3 Jahre stellen oft das Maximum dar. Kredite, die nicht durch eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind, lassen sich besonders leicht umschulden. Für sie gelten die gleichen gesetzlichen Kündigungsregeln wie für ganz übliche Ratenkredite.

Moderne Finanzierer können heute auch Forward-Darlehen realisieren, wenn das Darlehen gesplittet ist. Hier wird ein Erstrangig- und ein Nachrangigdarlehen vereinbart. Kunden, die eine solche Konstellation mit einem Forward-Darlehen umschulden wollen, können dies jetzt tun. Somit lassen sich nicht nur einfache Baukredite in der Zukunft ablösen, sondern auch schwierige Darlehen. Eine Umschuldung ist aber nicht immer möglich. Zum Beispiel können dem Kreditnehmer zusätzliche Kosten entstehen, wenn in den Vertragsbedingungen Sondertilgungen ausgeschlossen wurden.

Das Forward-Darlehen wird mit der neuen Bank vereinbart. Hier wird auch die Ablösung des alten Darlehens zu dem Zeitpunkt der Ablösung fixiert. Bis zum Ablösezeitpunkt wird weiterhin Zinsen und Tilgung auf die alte Finanzierung gezahlt. Dann kümmert sich die neue Bank zum entsprechenden Zeitpunkt um die Umschuldung und den Eintrag im Grundbuch. So kann man sich heute günstige Bauzinsen sichern ohne seinen alten Kredit sofort kündigen zu müssen.


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